Erste Maßnahmen bei einem Sterbefall
Bei einem Todesfall im häuslichen Bereich benachrichtigen Sie bitte den Hausarzt oder den ärztlichen Notfalldienst. Der Arzt wird nach eingehender Untersuchung den Tod feststellen und eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Liegt diese vor, dürfen wir die Überführung und entsprechende Versorgungen vornehmen. Alle Schritte vor und nach der Überführung vom Sterbeort, sowie einen Termin zu einem Beratungsgespräch, können Sie direkt telefonisch, zu jeder Tages- und Nachtzeit, mit uns vereinbaren.
Telefon: 02161 – 40 64 000
Bei einem Todesfall in einer öffentlichen Einrichtung, wie zum Beispiel einem Krankenhaus, Seniorenheim oder Hospiz kümmert sich das Pflege- und Fachpersonal um alle erforderlichen Schritte zur Ausstellung der Todesbescheinigung. Rufen Sie uns im dem Fall an, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Bei einem Unfallgeschehen oder einer unklaren Todesursache übernimmt in der Regel die Polizei zunächst alle Formalitäten rund um Abholung und Bergung eines Verstorbenen. Die ermittelnde Staatsanwaltschaft stellt dann eine Freigabebescheinigung zur Bestattung aus. In diesem Fall ist es sinnvoll, uns trotzdem direkt nach der Todesfeststellung zu informieren, um die Zwischenzeit zur Vorbereitung der Bestattung zu nutzen.
Welche Papiere und Unterlagen werden benötigt?
Folgende Dokumente werden für die Erledigung der standesamtlichen Formalitäten, sowie für Abmeldungen bei Krankenkassen und Rententrägern benötigt:
- Geburtsurkunde (bei Ledigen)
- Heiratsurkunde / Stammbuch / aktuelle Familienbuchanschrift
- rechtskräftiges Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
- vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (bei einem Sterbefall zu Hause)
- Rentennummern der abzumeldeten Renten (Altersrente, Witwenrente, Betriebsrente)
- Versicherungskarte der Krankenkasse
- Originale Versicherungspolice (Lebens- und Sterbegeldversicherung)
- Dokumente über vorhandenes Grabnutzungsrecht (z.B. bei Familiengräbern)
Sollten Ihnen die notwendigen Dokumente fehlen, können wir Ihnen bei der Beschaffung in ganz Deutschland behilflich sein.